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Bestattungsarten

Für uns in Sachsen gilt das "Sächsische Bestattungsgesetz"! Darin ist z.B. festgelegt, dass jede menschliche Leiche bestattet werden muss. Laut §10 dieses Gesetzes liegt die Verantwortlichkeit hierfür beim nächsten geschäftsfähigen Angehörigen, sofern keine anderen Verfügungen seitens des Verstorbenen getroffen worden sind. Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen dürfen nur auf den dafür staatlich genehmigten Orten erfolgen. Zum Beispiel ist auch eine Genehmigung der zuständigen Behörde, bei der Versenkung einer Urne auf hoher See erforderlich, wo die Zuständigkeit beim Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie liegt. Wenn ein Mensch stirbt, muss das bei dem Standesamt angezeigt werden, welches für den Sterbeort zuständig ist. Und zwar spätestens am nachfolgenden Werktag. Dort müssen sämtliche Angaben zu der Person gemacht werden, welche für die Erstellung der Sterbeurkunden notwendig sind. Wer diese Anzeigepflicht hat, ergibt sich aus den jeweiligen Umständen des Ablebens. Die meisten Hinterbliebenen nehmen für die Erledigung der Formalitäten einen Bestatter in Anspruch, der sie in jedem spezifischen Fall optimal beraten kann.

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Verstorbene in einem Sarg (je nach Länderrecht) der Erde übergeben. Dies darf frühstens 48 Stunden nach Feststellung des Todes, muss jedoch innerhalb von 8 Tagen erfolgen. Samstage, Sonntage und Feiertage werden nicht mitgezählt. ( §19 (1) Sächsisches Bestattungsgesetz ) Verlängerungen können in Ausnahmefällen bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Die Särge und die Gräber haben einigen Anforderungen zu entsprechen, welche durch Gesetze und Verordnungen geregelt sind.

Feuerbestattung

Sie ist der Erdbestattung gleichgestellt, unterliegt aber besonderen gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist für die Einäscherung ist gleich der Erdbestattung, nach erfolgter 2. ärztlicher Leichenschau oder Untersuchung durch einen Facharzt für Rechtsmedizin. (§19 (1) und (2) Sächsisches Bestattungsgesetz ) Die Asche eines Verstorbenen ist innerhalb von 6 Monaten auf einem Bestattungsplatz beizusetzen. ( §19 (2) Sächsisches Bestattungsgesetz) Einäscherungen dürfen nur in einem hierfür geeigneten umweltverträglichen Sarg erfolgen (§20 (1) Sächsisches Bestattungsgesetz)

Baumbestattung

Die Baumbestattung ist eine Alternative zum klassischen Friedhof. Mitten im Wald ruht die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen unter Bäumen. Eine kleine Namenstafel am Baum macht auf die Grabstätte aufmerksam.

Seebestattung

Bei einer Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer wasserlöslichen Urne im Meer beigesetzt. Mittlerweile ist sie eine beliebte Alternative zur herkömmlichen Feuer- oder Erdbestattung. 

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